🇨🇭 Mit dem Wohnmobil in Schweiz

Mit dem Wohnmobil in Schweiz: Pflicht sind Warndreieck, Vignette bis 3,5 t, PSVA über 3,5 t, Licht am Tag. Dazu gelten eigene Regeln für Winter, Maut und Tempo – besonders für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Gespanne.

Pflichtausrüstung

Warndreieck Pflicht

Griffbereit mitführen, nicht unter dem Gepäck.

Warnweste Empfohlen

Keine Pflicht, aber empfohlen.

Verbandkasten Empfohlen

Keine Pflicht für ausländische Fahrzeuge, aber empfohlen.

Winter und Schneeketten

Winterreifen Keine Pflicht

Keine generelle Pflicht. Wer bei Schnee mit Sommerreifen den Verkehr behindert, haftet und kann gebüßt werden.

Schneeketten Bei Signal

Pflicht, wo das Signal „Schneeketten obligatorisch“ steht.

Maut und Vignette

Vignette bis 3,5 t Pflicht

E-Vignette oder Klebevignette. Auch Wohnwagen und Anhänger brauchen eine eigene.

PSVA über 3,5 t Pflicht

Wohnmobile über 3,5 t zahlen statt Vignette die pauschale Schwerverkehrsabgabe, auch auf Nebenstraßen.

Tempolimits

Wohnmobil bis 3,5 t

Innerorts 50, außerorts 80, Autostraße 100, Autobahn 120 km/h.

Über 3,5 t und Gespann

Autobahn höchstens 80 km/h.

Besonderheiten

Licht am Tag Pflicht

Tagfahrlicht oder Abblendlicht auch tagsüber.

Radarwarner Verboten

Geräte und Apps, die vor Radarkontrollen warnen, sind verboten.

Quellen

Ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft. Regeln ändern sich laufend – vor der Reise beim Automobilclub oder der Behörde prüfen.

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