🇨🇭 Mit dem Wohnmobil in Schweiz
Mit dem Wohnmobil in Schweiz: Pflicht sind Warndreieck, Vignette bis 3,5 t, PSVA über 3,5 t, Licht am Tag. Dazu gelten eigene Regeln für Winter, Maut und Tempo – besonders für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen und Gespanne.
Pflichtausrüstung
Warndreieck Pflicht
Griffbereit mitführen, nicht unter dem Gepäck.
Warnweste Empfohlen
Keine Pflicht, aber empfohlen.
Verbandkasten Empfohlen
Keine Pflicht für ausländische Fahrzeuge, aber empfohlen.
Winter und Schneeketten
Winterreifen Keine Pflicht
Keine generelle Pflicht. Wer bei Schnee mit Sommerreifen den Verkehr behindert, haftet und kann gebüßt werden.
Schneeketten Bei Signal
Pflicht, wo das Signal „Schneeketten obligatorisch“ steht.
Maut und Vignette
Vignette bis 3,5 t Pflicht
E-Vignette oder Klebevignette. Auch Wohnwagen und Anhänger brauchen eine eigene.
PSVA über 3,5 t Pflicht
Wohnmobile über 3,5 t zahlen statt Vignette die pauschale Schwerverkehrsabgabe, auch auf Nebenstraßen.
Tempolimits
Wohnmobil bis 3,5 t
Innerorts 50, außerorts 80, Autostraße 100, Autobahn 120 km/h.
Über 3,5 t und Gespann
Autobahn höchstens 80 km/h.
Besonderheiten
Licht am Tag Pflicht
Tagfahrlicht oder Abblendlicht auch tagsüber.
Radarwarner Verboten
Geräte und Apps, die vor Radarkontrollen warnen, sind verboten.
Quellen
- TCS (Stand 2026-10-08)
- BAZG (Stand 2026-10-08)
- ADAC Länderinfos (Stand 2026-10-08)
Ohne Gewähr, keine Rechtsauskunft. Regeln ändern sich laufend – vor der Reise beim Automobilclub oder der Behörde prüfen.
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