Prüfungen und Pflichten
Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
Motorfahrzeugkontrolle (MFK): alle 2 Jahre (bei Zulassung in Schweiz). Das Strassenverkehrsamt lädt schriftlich ein. Übliche Folge: nach 4, dann 3, danach alle 2 Jahre. Intervall anpassen.
Worauf du achten solltest
- Das Strassenverkehrsamt lädt schriftlich ein. Übliche Folge: nach 4, dann 3, danach alle 2 Jahre. Intervall anpassen.
- Gilt für: alle Fahrzeuge.
- Geltungsbereich: bei Zulassung in Schweiz.
- Erinnerung in der App: 90 Tage vorher, 30 Tage vorher, 7 Tage vorher.
Quellen
- TCS / ASTRA (Stand 2026-10-08)
Sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr und keine Rechtsauskunft. Maßgeblich sind Prüfbuch, Fahrzeugschein, Hersteller und Behörden.
Motorfahrzeugkontrolle (MFK): automatisch erinnert werden
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