Prüfungen und Pflichten

§57a-Begutachtung („Pickerl“)

§57a-Begutachtung („Pickerl“): jährlich (bei Zulassung in Österreich). Bis 3,5 t: erstmals nach 3 Jahren, dann nach 2 Jahren, danach jährlich („3-2-1“). Über 3,5 t jährlich. Intervall anpassen.

Worauf du achten solltest

Quellen

Sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr und keine Rechtsauskunft. Maßgeblich sind Prüfbuch, Fahrzeugschein, Hersteller und Behörden.

§57a-Begutachtung („Pickerl“): automatisch erinnert werden

Die kostenlose App Womo-Butler kennt die Intervalle, erinnert dich rechtzeitig und führt dein Serviceheft mit Belegfotos. Ohne Konto, ohne Werbung, alle Daten bleiben auf deinem Handy.

▶ Bei Google Play ladenApp Store: bald verfügbar

Weitere Fristen

Hauptuntersuchung (HU/TÜV)

Gasprüfung G 607

Motorfahrzeugkontrolle (MFK)

Gasanlage prüfen lassen

Reifen für Tempo-100-Zulassung