Prüfungen und Pflichten
§57a-Begutachtung („Pickerl“)
§57a-Begutachtung („Pickerl“): jährlich (bei Zulassung in Österreich). Bis 3,5 t: erstmals nach 3 Jahren, dann nach 2 Jahren, danach jährlich („3-2-1“). Über 3,5 t jährlich. Intervall anpassen.
Worauf du achten solltest
- Bis 3,5 t: erstmals nach 3 Jahren, dann nach 2 Jahren, danach jährlich („3-2-1“). Über 3,5 t jährlich. Intervall anpassen.
- Gilt für: alle Fahrzeuge.
- Geltungsbereich: bei Zulassung in Österreich.
- Erinnerung in der App: 60 Tage vorher, 30 Tage vorher, 7 Tage vorher, am Fälligkeitstag.
Quellen
- ÖAMTC (Stand 2026-10-08)
Sorgfältig recherchiert, aber ohne Gewähr und keine Rechtsauskunft. Maßgeblich sind Prüfbuch, Fahrzeugschein, Hersteller und Behörden.
§57a-Begutachtung („Pickerl“): automatisch erinnert werden
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